Wichtige Änderungen durch das EHUG
Auf Grund des am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregisters (EHUG) sind alle Kaufleute, Handelsfirmen und Gesellschaften verpflichtet auf Geschäftsbriefen gleich welcher Form (Briefe, Telefax, E-Mail) bestimmte Pflichtangaben zu machen.
Diese Pflichtangaben sind:
– vollständiger Firmenname gem. der Registereintragung
– Angabe etwaiger Rechtsformzusätze (e.K., GmbH, GmbH & Co. KG, AG usw.)
– Hauptsitz des Unternehmens
– Registergericht und die Register-Nr. des Unternehmens
– Steuernummer / Umsatzsteuer – Identifikations-Nr.
– zusätzliche Angaben bei der GmbH: Benennung aller Geschäftsführer und, falls vorhanden, des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
– zusätzliche Angaben bei der AG: Benennung aller Vorstandsmitglieder, wobei der Vorstandsvorsitzende als solcher zu bezeichnen ist, sowie des Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Des Weiteren führt das EHUG z. B. zu Verschärfungen im Hinblick auf die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Gemäß § 325 Abs. 1 und 2 HGB haben alle Kapitalgesellschaften durch deren gesetzliche Vertreter den Jahresabschluss spätestens vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen und unverzüglich nach der Einreichung dort bekannt machen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch für bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung.
Im Rahmen der alten Gesetzeslage wurden Verstöße hiergegen nur auf Antrag verfolgt. Nunmehr erfolgt eine Prüfung von Amts wegen dahingehend, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. Betroffenen, die hiergegen verstoßen, droht ein Ordnungsgeld zwischen 2.500,00 € und 25.000,00 € zuzüglich der Kosten des Verfahrens.
Bei Fragen zu den Neuregelungen durch das EHUG stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.